— 20 — 2. Finanzwesen. Bekanntmachung. Auf Grund der mir vom Bundesrat erteilten Ermächtigung werden die den Bestimmungen zur Regelung der Abrechnungen zwischen der Reichshauptkasse und den Landeskassen vom 23. Juni 1910 — (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 351) beigefügten Muster durch die folgenden ersetzt. Berlin, den 20. Januar 1917. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Jahn.