Muster IV Bundesstaat: zu den Abrechnungsbestimmungen. Direktiobehörde: Namen der mit der Reichshauptkasse in Abrechnung stehenden Kassen: 1. I. III. Rechnungsjahr 19 Ubersicht der Einnahme an Zöllen, Reichssteuern und Gebühren (Reichssteuerübersicht) für das 1. bis. Viertel des Rechnungsjahrs 19 Aufgestell (Ort. Dam)) ν den. 1090 (Amtsste í ν, (Unterschrift) An den Ausschuß des Bundesrats für Rechnungswesen (zu Händen des Kaiserlichen Zoll= und Steuer-Niechnungsbureaus) Berlin W 66, Wilhelmplatz 1. Anlritung zum Gebrauche. # 1. Die in den Spalten 6 bis 5 anzusetenden Beträge haben den jedesmal abgelaufenen Teil des Rechnungs- jahrs zu umfassen, mithin z. B in der Ubersicht für das 1. bis 8. Viertel die Einnahme für April bis einschließlich Deqember. 2. Zur Einnahme für das 4. Viertel des Rechn ugsjahrs gehören auch diejenigen bis Ende März säuigen Abgabenbeträge, welche erst im Monat April bei den Hebestellen zur anschreibung kommen. · Bei anderen als den unter den lfdn. Nrn. 1 und 5 genannten Abgabenzweigen sind aufgekommene außer= ordentliche Eimnahmen in Spalte 3 unter der Linie des betreffenden Abgabenzweigs mit dem Zusatz „außerdem außer- ordentliche Eimahmen“ besonders auzugeben « «.FlutSchlslssedesvorigenRechllunclsjsihksnvchmisftehendegeflundssteBetriige,dicim laufenden Rechnungs- jahr niedergeschlagen oder vom Vundesrat erlassen worden sind. sind von der Solleinnnhme in Spalte 8 abausetzen und in Spalte 8 als „eingegahlt oder fällig geworden“ nach mweisen. 5.— W dr. Nr. 13 unter K ist nur die Einnahme an BReichsstempelabgabe von Warenumsätzen ohne Verwen- dung von Stempelzeichen nachzuweisen. Der Nachweis der Einnahme aus dem Vertaufe von Umsatzstempelmarken erfolgt durch die Postverwaltungen. " ' 8