Muster I# zu den Abrechnungsbestimmungen. Bundesftaat: Direktiv-(Ober-) Behörde: (Nur für Direktivbehörden, die eine üÜbersicht nach Mnster IV nicht nufstellen.) Rechnungsjahr 19 . Ubersicht der Einnahme an Besitzsteuer, Kriegsabgabe, Zuwachssteuer und Erbschaftssteuer 1. bis Viertel des Rechnungsjahrs. Aufgestellt (Ort, Dalum) , den 10 (Amtsstelle) . (Unterschrift) An den Ausschuß des Zundesrats für Rechnungswesen u Häuden des Kaiserlichen Zoll= und Steuer-Rechnungsbureaus) Lerlin W 66, Wilhelmpiatz 1. Anleitung zum Gebrauche. Die in Spalte 3 anzusetzenden Beträge haben den jedesmal abgelausenen Teil des Nechnungsjahrs zu umfassen, ri 3. B. in der Ubersicht für das 1. bis 3 Viertel die Einnahme für April bis einschließlich Dezember Zur Einnahme für das 4. Viertel des Rechnungsjahrs gehören auch beejenigen bis Ende März färigen ##babenbektadr welche erst im Monat #pril bei den Hebestellen zur Anschreibung komm Außerordentliche Einnahmen sind in Spalte 3 unter der Linie des betreffenden Abgabenzweigs mit dem msatz „außerdem anßerordentliche Einnahmen“ besonders anzugeben.