— 52 — Nachweisung des in Anrechnung gebrachten Besoldungsaufwandes für die Salzsteuerbeamten auf den Salzwerken) — Für das 1. bis . Vierter. Bezeichnung Etatssumme - sind anzurechnen 4 M –— 5) Siehe Ziffer 4 der Vorschristen über die Vergütung des Besoldungsaufwandes für die Erhebung Salzstener anf den Salzwerken und die Anmerkung auf Seite 3. und Koutrollierung de