Bundesstaat: Anlage 5 des Musters IV zu den Abrechnungsbestimmungen. Direktiobehörde: Nachweisung der durch die Anschaffung und Ausstellung von Sammelgefäßen, Meßuhren, Metall- kappen, Kunstschlössern usw. für Brennereien entstandenen, von der Branntwein- steuergemeinschaft zu tragenden Kosten. Rechnungsjahr 191