— s2 — 3. Maß= und Gewichtswesen. Bekanntmachung. Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, wird das solgende System von Meßwandlern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt: System 2 „, Form NE 21 Spannungswandler für einphasigen Wechselstrom, hergestellt von den Siemens- Schuckertwerken in Berlin. Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin WxF, Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können. Charlottenburg, den 26. Januar 1917. Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. Warburg. 4. Post= und Telegraphenwesen. Bekanntmachung. Auf Grund des § 50 Ziff. 1 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 wird vom 7. Februar ab die Einschreibung (§ 13 I der Postordnung vom 20. März 1900) bei Privatpaketen bis auf weiteres ausgeschlossen. BVerlin, den 5. Februar 1917. Der Reichskanzler. In Vertretung: Kraetke. Berlin, Carl Heymanns Verlag, Berlin W. S8. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbruchdrucker, in Berlin.