Bentralblatt für das Deutsche Reic. Herausgegeben Reichsamt des Innern. In beztehen durch alle Postanstalten und DHuchhandlungen zum LTahrespveise von 8 A. Einzelne Nummern werden mit 20 Df. für jeden achtseitigen Druckbogen berechnet. XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. März 1917. Nr. 9. Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Se Vor- ,. —- --.- ,-, -« 3. Handels= und Gewerbewesen: Ausführungsbestim- 2. hale og Wöoisand gomolgetb za nleihe- Fei mungen zur Verordnung über Labmägen von Kä bern scheinen bei Entrichtung von Kriegsabgabe. 91 1. Konfulat wesen. Dem mit der Verwaltung des Kaiserlichen Ronsulats in Varna beauftragten Konsul Grafen von Spee ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- genofsen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 2. Finan zwesen. Bekanntmachung über die Annahme von Kriegsanleihe-Zwischenscheinen bei Entrichtung von Kriegsabgabe. Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, bei der Entrichtung der Kriegsabgabe außer den Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs (§J 32 des Kriegssteuergesetzes) auch die solche Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen bis zu ihrer Ausreichung vertretenden, von der Reichsbank ausgestellten Zwischenscheine insoweit an 17