— 97 — Wohmann, Geheimer Regierungsrat sin der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen] zu Münster i. W., beigeordnet der Köml. Preußischen Oberzolldirektion zu Münster i. W., den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen und den Vorsitzenden der Ein- kommensteuer-Berufungskommissionen zu Münster i. W., Minden und Arnsberg, der Großherzogl. Oldenburgischen Zolldirektion zu Oldenburg, der Fürstl. Lippischen Regierung zu Detmold und dem Fürstl. Waldeckischen Landesdirektor zu Arolsen. · « Lengfehlner, Königl. Bayerischer Ober-Regierungsrat zu Cöln, beigeordnet der Königl. Preußischen Oberzolldirektion zu Cöln, den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen und den Vorsitzenden der Eink steuer-Berusungsk issionen zu Coblenz, Düsseldorf, Cöln, Trier und Aachen, dem Großherzogl. Oldenburgischen Regierungspräsidenten des Fürsten- tums Birkenfeld zu Birkenfeld, der Großherzogl. Luxemburgischen Zolldirektion zu Luxemburg und wegen der Essigsäureverbrauchsabgabe und der Ausführung und Handhabung der Brannt- weinsteuergesetze in Luxemburg der Großherzogl. Luxemburgischen Steuerdirektion in Luxemburg. Suorielt Könill. Preußischer Ober-Regierunhsrat zu München, beigeordnet der Königl. Bayerischen Generaldirektion der Zölle und indirekten Steuern zu München. Kocks, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Dresden, beigeordnet der Königl. Sächsischen Generalzolldirektion zu Dresden. · . . Höfeld, Königl. Preußischer Ober-Regierungsrat zu Karlsruhe in Baden, beigeordnet dem Königl. · Württembergischen Steuerkollegium, Abteilung für Zölle und indirekte Steuern zu Stuttgart und der Großherzogl. Badischen Zoll= und Steuerdirektion zu Karlsruhe in Baden. v. Röck, Königl. Württembergischer Ober-Finanzrat zu Darmstadt, beigeordnet der Königl. Preußischen Oberzolldirektion zu Cassel, den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen und den Vorsitzenden der Eink st Berufungsk issionen zu Cassel und Wiesbaden, der Abteilung für Steuerwesen des Großherzogl. Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Darmstadt sowie wegen der Zuwachssteuer dem Königl. Preußischen Regierungspräsidenten zu Sigmaringen. Wiedewaldt, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Hamburg, beigeordnet dem Präsidenten der Bremischen Zolldirektion zu Bremen und der Hamburgischen Generalzolldirektion zu Ham- burg sowie hinsichtlich der statistischen Gebühr im Freihafengebiete Hamburg der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben zu Hamburg. ............ zu Straßburg i. E., beigeordnet der Direktion der Zölle und indirekten Steuern zu Straßburg i. E. B. Reichsbevollmächtigte für die Erbschaftssteuer. (Zuständig für sämtliche von den aufgeführten Direktiv= (Ober-) Behörden verwalteten keichrgalstepe, sofern nicht ist. die Beschränkung der Zuständigkeit auf einzelne Abgabenzweige besonders ausgesprochen is Kammerer, Königl. Bayerischer Ober-Regierungsrat zu Berlin, beigeordnet der Königl. Preußischen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern und dem Vorsitzenden der Einkommen- steuer-Berufungskommission zu Berlin, den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen und den Vorsitzenden der Eink st Berufungsk ijsi zu Potsdam, Frankfurt a. O., Breslau, Liegnitz und Oppeln, den Königl. Sächsischen Kreissteuerräten zu Chemnitz, Zwickau, Bautzen, Leipzig und Dresden, der Königl. Sächsischen Finanzexpedition, Abteilung für Steuersachen zu Dresden; ferner hinsichtlich des Wechselstempels, der Reichs- stempelabgaben mit Ausnahme der Steuer von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge und der Erbschaftssteuer der Königt. Preußischen Oberzolldirektion zu Berlin, hinsichtlich der Erbschafts- steuer der Königl. Preußischen Oberzolldirektion zu Breslau sowie hinsichtlich der Zuwachs- 6„ steuer und der Erbschaftssteuer der Königl. Sächsischen Generalzolldirektion zu Dresden. Loeck, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu München, beigeordnet den Königl. Bayerischen Regierungen, Kammern der Finanzen von Oberbayern zu München, von Niederbayern zu Landshut, der Pfalz zu Speyer, der Oberpfalz und von Regensburg zu Regensburg, von Oberfranken zu Bayreuth, von Mittelfranken zu Ansbach, von Unterfranken und Aschaffenburg zu Würzburg sowie von Schwaben und Neuburg zu Augsburg. 18“