10 2. Milit är wesen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. März 1917 nachstehende Abänderung zu den Grund- sätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 345 ff.) beschlossen: ç „Im § 2 ist im ersten Satze die Zahl 3000 durch 1000 zu ersetzen. Der zweite Satz ist zu streichen“. · Berlin, den 21. März 1917. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Lewald. 19