— 119 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Ju vertehen durch alle Postanstalten und Vuchhandlungen zum Jahrespreise von 8 #. Einzelne Rummern werden mit 20 Df. für jeden achtseicigen Druckbogen berechnek. J XLV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. April 1917. Nr. 14. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: unter- treffend Einschränkung der Trinkbranntweinerzeugung stützung von Familien in den Dienst eingetretener 20 Mannschaffen: Seite 119 3. Zoll= und Steuerwesen: Erhöhung der ohne Steuer- Eröffnung eines Postschecklontos für die Reichs- uschlag herstellbaren Zündwarenmengen auf 60 v. H. hauptlassee 120 er Vollkontingente. 3 .«.. 2. Handels= und Gewerbewesen: Abänderung der Aus- 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem führungsbestimmungen zu der Bekanntmachung, be- Reichsgebiete.. ... 1. Allgemeine Verwaltungssachen. Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bundesratsverordnung vom 21. Januar 1916 (Reichs-Gesetz- blatt S. 55), betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften. Vom 20. April 1917. - Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzblatt S. 327) folgende Ver- ordnung erlassen: - « ·- "" « * * 1. An Stelle des ersten Satzes im Abs. 3 des § 2 tritt folgende Bestimmung: Anspruch auf Unterstützung nach Abs. 1e besteht nur, wenn Entgelt nicht gezahlt wird. Das Pflegeverhältnis muß bereits vor Beginn des Krieges bestanden haben, es sei denn, daß die Pflegekinder erst während des Krieges geboren oder elternlos geworden sind. 2. Im 84 Abs. 1 werden die Zahlen „15“ durch „20“ und „7,50“ durch „10“ ersetzt. . 8 Bestimmung zu 1 tritt mit der Verkündung dieser Verordnung, zu 2 mit dem 1. Mai 1917 in Kraft. Berlin, den 20. April 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. 23.