— 123 — Ventralblatt "für das Deutsche Reich. Herausgegeben — Zu betiehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen zum Jahrespreise von 8## Einzelne Nummern werden mie 20 Hf. für jeden achtseltigen Druckbogen berechnet. XLV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. Mai 1917. Nr. 15. Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Anderung in der Bezeichnung von Amtsstellen der Erbschafts= und Zuwachesteuer eite Zoll= und Steuerwesen. Anderung in der Bezeichnung von Amstsstellen. Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Das bisher für die Geschäfte auf dem Gebiete der Erbschafts= und der Zuwachssteuer im Herzogtum Gotha zuständig gewesene Herzoglich Sächsische Erbschafts= und Zuwachssteueramt Gotha (Gentralblatt für das Deutsche Reich 1913 S. 493) führt nach Wegfall der „Veranlagung der Zuwachssteuer für das Reich vom 12. April 1917 ab die Bezeichnung „Herzoglich Sächsisches Erbschaftssteueramt Gotha“. Berlin, Carl Heymanms Verlag, Berlin W. 8. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker in Berlin. 24