Bentralblatt * Deutsche Reich. Zu betiehen durch alle Postanstalten und Guchhandlungen lum TJahrespreise von 8 M. Einzelne Nummern werden mit 20 f. für jeden achtseitigen Druckbogen berechnet. XIIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 31. August 1917. ê Nr. 25. Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächrigung zur Vorahme den Verkehr mit Stroh und Häcksel vom 2. Auguft von Zivilstandshandlungen; — Crequatuxerteiluug 1917 286 Seite 285 I 3. Allgemeine Verwaltungssachen: Erscheinen des Haupr= 2. Handels= und Gewerbewesen: Bekanntmachung zur Sachverzeichnisses für die Jahrgänge 1867 bis 1916 des Reichs-Gesetzblatts 287 Zoll= und Stenerwesen: Ausführungsbestimmungen zu den die Bestenerung des Güterverkehrs betreffenden Vorschriften des Gesetzes vom 8. April 1917 über die Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs 287 *4 Ansführung der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/177 266 Ausführungsbestimmung zur Verordming über % i 7 26 kang und Seegras vom 6. Juni 191 1. Kon sulat wese n. Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Santa Cruz (Bolivien) Otto Kenning ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Cheschlieungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze beiiudlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu bemkunden. Demt Großherzoglich Luxemburgischen Generalkonsul in Berlin, Jean George, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 49