Master 4. (Ansführungsbestimmungen § 12 Abs. 6b) Bescheinigung. Die unterzeichnete Reederei (Schiffsmaklerfirma) bescheinigt hiermit, dab die nachstehend bezeichneten — mit dem Anspruch auf Abgabebefreiung von Girma) in zur Beförderung nach dem Ausland verladenen-) — Waren, nämlich (Bezeichnung der Waren nach Gattung, Menge, Art der Verpackung, Marke und Nummer und sonstigen Unterscheidungsmerlmalen) mit ihrem Schisse von ....» n .... (Angabe des ausländischen Abladehafens) (Angabe des Ankunftshafens) aamm....I XX: : (Angabe des Jemm der Ankunft Schiffes) eingeführt sind. , den sen ) Falls nicht antreffend, zu sireichen. eame des Schiffes von .... ... .. (Angabe des deutschen Abladehafens) na)n22 (Angabe des Empfangshafens) am (Angabe des Zeitpuntis des Abganges des Schiffes) ausgeführt sind. (unterschrift der Reederei sdes Schiffsmallers *r