Muster 5. (Ausführungsbestimmungen § 12 Abs. 6c) ⁊* 4 Bescheinigung. Die unterzeichnete Behörde bescheinigt biermit, daß die nachstehenden — mit dem n Anspruch auf Abgabebefreiung von Firma) in. zur Beförderung nach dem Ausland verladenen- — Waren, nämlich (Bezeichnung der Waren nach Gattung, Menge, Art der Vervackung, Marke und Nummer und sonstigen Unterscheidungsmerkmalen) mit dem Schiffe mit dem Schiffe von von in nach am am eingeführt sind. ausgeführt sind. , den ten 19 Gezeichnung der Behörde).. . . . .. (Amisstempelabdruck) (Unterschrift) *) Falls nicht zutreffend, zu streichen.