— 384 — 8 4. Der Zahlungspflichtige hat den nach 88 sich ergebenden Betrag binnen zwei Wochen nach Empfang der Zahlungsaufforderung bei der Reichshauptkasse in Berlin für Rechnung der Preis- ausgleichstelle einzuzahlen. Berlin, den 26. Oktober 1917. Der Staatssekretär des Reichsschatzamts. Graf von Roedern. Berlin, Carl Hehmanns Verlag, Berlin W. 8. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.