— 401 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. —— —— Zu betiehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen zum Tahrespreise von 8 4. Einzelne Rummern werden mie 20 f. für leden achtseitigen Druckbogen berechnet. XLV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. November 1917. Nr. 38. Inhalt: 1. Zoll= und Steuerwesen: Jollfreie, Einfuhr 2. Banrwesen „Status der deutschen Notenbanlen erde von Grabsteinen, Grabkrenzen usw. Oktober 1. Z9oll= und Steuerwesen. Der Bundesrat hat in der Sitzung am 11. Oktober 1917 beschlossen, die Hauptämter zu ermächtigen, Grabsteine, Grabkreuze, Grabeinfassungen und andere Gegenstände, die für die Grabstätte eines während des gegenwärtigen Kriceges im Ausland verstorbenen und dort beerdigten Angehörigen des deutschen Heeres oder der deutschen Marine oder eines deutschen Beamten verwmendet worden sind und aus Anlaß der Verlegung der Grabstätte nach Deutschland eingeführt werden, aus Billigkeitsgründen zollfrei zu lassen. 69