— 407 — 3. Statistik. Bekanntmachung über eine Nachweisung von Ergebnissen der Volkszählung vom 5. Dezember 1917. Vom 29. November 1917. Gemäß § 8 der Bekanntmachung vom 18. Oktober 1917 über die Vornahme einer Volkszählung am 5. Dezember 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 906) wird folgendes bestimmt: « Dem Kriegsernährungsamt und dem Kaiserlichen Statistischen Amte ist die Bevölkerung der Bezirke der unteren Verwaltungsbehörden und der Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern nach der Volkszählung vom 5. Dezember 1917 in einer Nachweisung nach dem nachfolgenden Muster spätestens bis zum 1. April 1918 ein- zusenden. Berlin, den 29. November 1917. Der Reichskanzler. Im Austrage: Caspar.