Muster 5. (Ausführungsbestimmungen §9 12 Abs. 6c) Bescheinigung. Die unterzeichnete Behörde bescheinigt biermit. daß die nachstehenden — mit dem Anspruch auf Abgabebefreiung von (Firma) in zur Beförderung nach dem Ausland verladenen-) — Waren, nämlich (Bezeichnung der Waren nach Gattung, Menge, Art der Verpackung, Marke und Nummer und sonstigen Unterscheidungsmerkmalen) mit dem Schiffe mit dem Schiffe von von in nach Qui am eingeführt im. ausgeführt sind. "–.., den u n 19 .— (Bezeichnung der Behörde) .- MIIIMIIMWIICIWMM (llllkekschkssls *) Falls nicht zutressend, zu srreichen.