— 115 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Zu beriehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen zum DVahrespreise von 8 4. « Mewwmwwmiedesqoqemsquwu Berlin, Freitag,den8.März1918. Nr. 10. 2. Zoll= und Steuerwesen: Gegenseitigleitgerklärung über Juhalt: 1. Konfulatwesen: Bestellung; — Ermächti- die steuerliche Behandlung von in Deutschland befind- gungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen lichen beweglichen Nachlässen österreichischer und von Seite 115 in Osterreich befindlichen derartigen Nachlässen deutscber Staatsangehöriger 1. Konufulat wesen. Der Kaiserliche Konsul in Stavanger hat an Stelle des Herrn Middelthon den Kaufmann Nice. Moeller zum Konsularagenten in Egersund bestellt. Dem mit der Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Varna beauftragten Konsul Daehnhardt ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- genossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Ge- burten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Constantinopel beschäftigten Gerichtsassessor Lisco ist auf Grund des §5 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.