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Bentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
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XIVI. Jahrgang. 
  
  
Berlin, Freitag, den 3. Mai 1918. 1 Nr. 16. 
  
2. Post= und Telegraphenwesen: Postprotestaufträge mit 
in Elsaß-Lothringen zahlbaren Wechseln und Schecken 150 
Statistik: Bekanntmachung über die Nachweisungen 
auf Grund der Wohnungsgählung im Mai 1918 151 
mhalt: 1. Zoll- und Stenerwesen: Ergänzungs- 
bestimmungen zur Essigsäure-Ordnung Seite 139 3. 
1. Zoll= und Steuer wesen. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Ermächtigung in Ziffer V der Bekanntmachung über die Regelung der wirt- 
schaftlichen Betriebsverhältnisse der Branntweinbrennereien usw. vom 18. Oktober 1917 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 984) werden folgende Ergänzungsbestimmungen zu der bestehenden Essigsäure-Ordnung erlassen. 
Ergänzung der Essigsäure-Ordnung. 
A. Für Essigsäure, die auf anderem Wege als aus Holzessig oder aus essigsauren Salzen 
und nicht aus Alkohol durch Gärung gewonnen ist, wie z. B. für Esssgsäure aus Kalziumkarbid, 
Azetylen oder Aldehyd, gelten die Bestimmungen der Essigsäure-Ordnung mit nachstehenden Ergänzungen 
oder Abänderungen. 
1. Zu § 1. 
Die Essigsäure aus Kalziumkarbid usw. ist unter den gleichen Voraussetzungen Gegenstand 
der Besteuerung. 
Für die Untersuchung ist anstatt der Anlage 1 die beifolgende Anlage 1a maßgebend. 
2. Zu § 2 Abs. 2. 
Sofern zwischen der gereinigten Essigsäure für technische Zwecke und der für Speisezwecke 
bestimmten in bezug auf Reinheit und Zusammensetzung kein Unterschied besteht, finden auf die 
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