— 139 — Bentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Du berttehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen zum Jahrespreise von 8 4. Emelne Nummern werden mit 20 Hf. für jeden acheseltigen Druckbotzen berechnet. XIVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Mai 1918. 1 Nr. 16. 2. Post= und Telegraphenwesen: Postprotestaufträge mit in Elsaß-Lothringen zahlbaren Wechseln und Schecken 150 Statistik: Bekanntmachung über die Nachweisungen auf Grund der Wohnungsgählung im Mai 1918 151 mhalt: 1. Zoll- und Stenerwesen: Ergänzungs- bestimmungen zur Essigsäure-Ordnung Seite 139 3. 1. Zoll= und Steuer wesen. Bekanntmachung. Auf Grund der Ermächtigung in Ziffer V der Bekanntmachung über die Regelung der wirt- schaftlichen Betriebsverhältnisse der Branntweinbrennereien usw. vom 18. Oktober 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 984) werden folgende Ergänzungsbestimmungen zu der bestehenden Essigsäure-Ordnung erlassen. Ergänzung der Essigsäure-Ordnung. A. Für Essigsäure, die auf anderem Wege als aus Holzessig oder aus essigsauren Salzen und nicht aus Alkohol durch Gärung gewonnen ist, wie z. B. für Esssgsäure aus Kalziumkarbid, Azetylen oder Aldehyd, gelten die Bestimmungen der Essigsäure-Ordnung mit nachstehenden Ergänzungen oder Abänderungen. 1. Zu § 1. Die Essigsäure aus Kalziumkarbid usw. ist unter den gleichen Voraussetzungen Gegenstand der Besteuerung. Für die Untersuchung ist anstatt der Anlage 1 die beifolgende Anlage 1a maßgebend. 2. Zu § 2 Abs. 2. Sofern zwischen der gereinigten Essigsäure für technische Zwecke und der für Speisezwecke bestimmten in bezug auf Reinheit und Zusammensetzung kein Unterschied besteht, finden auf die 26