— 143 — er 9a. Lagerbuth der Essigsäurefabrik des in über die zur Reinigung bestimmten Vorräte an Essigsäure für das Rechnungsjahr 19 Enthält Blätter, die mit einer angesiegelten Schnur durchzogen sind. „den ten 19/ (Siegel.) Anleitung zum Gebrauche. 1. Jede in die zur Reinigung usw. der Essigsäure bestimmten Räume ausgenommene Menge Essigsäure ist bei der Aufnahme in die Spalten 1 bis 5 einzutragen. 2. Wird Essigsäure ungereinigt aus diesen Räumen entfernt (verkauft, in den Fabrikbetrieb zurückgenommen usw.), so ist die Menge unter Ausfüllung der Spalten 7, 8, 12 bis 14 in Abgang zu stellen. In gleicher Weise ist zu ver- fahren, wenn ungereinigte Essigsäure zu Grunde gegangen oder vernichtet worden ist. 3. Die zur Reinigung gelangten oder zu anderen Zwecken verwendeten Mengen sind tunlichst am Schlusse eines jeden Betriebstags abzuschreiben. Das Lagerbuch ist von einer Bestandsaufnahme zur anderen in den Spalten 5, 11 und 14 fortlaufend aufzunehmen, wobei auch der nach der Bestandsaufnahme zum weiteren Nachweis vorgetragene Istbestand zu berücksichtigen ist. Am letzten Tage des Rechnungsjahrs ist das Lagerbuch abzuschließen. Die in den Spalten 5, 11 und 14 sich ergebenden Schlußsummen sind in das Lagerbuch für das nächste Rechnungsjahr zu übertragen. Der Oberkontrolleur bat die Richtigkeit der Aufrechnung und der Übertragung in dem abgeschlossenen Lagerbuche zu bescheinigen. Das abgeschlossene Lagerbuch istader Steuerhebestelle einzureichen. *5v½ mb