Gleiche Strafnachricht erhielt das Strafregister zu Familienname (bei Frauen Geburtsname): Vornamen (Rufname zu unterstreichen): Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden Vor= und Familien-(Geburts-) name des (bzw. früheren) Ehegatten: Des Vaters Vor= und Familienname: Der Mutter Vor= und Geburtsname: Ge- Tag: Ge- Gemeinde: Landgerichtsbezirk : burts- Monat: burts- ev. Straße, Stadtteil: Staat: lag. Jahr: ort. Verwaltungsbezirk'): MWohnort: ev. letzter Aufenthaltsort: Stand (Beruf, Gewerbe)j: ev. Stand des Ehemanns: Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehen“) oder aus § 361 Nr. 1—8 Strafgesetzbuchs: nein ja — vgl. Rückseite: Sonstige Bemerkungen (ev. Staatsangehörigkeit): Vorstehend bezeichnete Person ist rechtskräftig verurteilt worden: am " durch wegen aauf Grund von zu *) Kreis, Bejirksamt, Amtshauptmsch., Oberamt, Amtsbezirk usw. *d) Unberücksichtigt bleiben Verurteilungen wegen Vergehen, bei denen der Rückfall nicht mit besonderer Strafe bedroht ist, sofern nur auf Datum: Verweis oder Geldstrafe nicht über fünfzig Mark allein oder in Verbindung nit Mebenstrafen erkannt ist, ferner Verurteilungen in Privatklagsachen, Die Richtigkeit bescheinigt= I ã i Forit- und Feldrügesachen. wegen Kuwiderhandlungen aegen Vorschriften