Mitleilende Vehörde: JStrafnachricht (A) für das Strafregister zu Aktenzeichen: Arafliete angelegt ½ neielis-duxtiazduits 37/72 75# Gleiche Strafnachricht erhielt das Strafregister zu Familienname (bei Frauen Geburtsnames#: Vornamen (Rufname zu unterstreichent: Beter- Arnold Xacer Familienstand: ledig verheiratel verwitwet geschieden Vor-= und Familien-(Geburts-) name . . des (bezw. früheren) Ehegatten: –ArrFofte 77-9/u“ Des Vaters Vor-= und Familienname: Into Bauer Der Mutter Vor- und Geburtsname: Ilelene Nre -„ne Ge. Tag: 7. Ge- Gemeinde: ügglingen Landgerichtsbezirt: — burts= Monat: Kopt. burts- ev. Straße, Stadtteil: Staat: Sesireir tag. Jahr: 70/7 ort. Verwaltungsbezirk“): Wohnort: Hingen (essen) s. li. ev. letzter Aufenthaltsort: Stand (Beruf, Gewerbe): .— ev Stand des Ehemanns: Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehen') oder aus § 361 Nr. 1—8 Strafgesetzbuchs: - · nein ja vgl. Rückseite — Sonstige Bemerkungen (ev. Staatsangehörigkeit): S#isr. vriterteoit Kn0v ei XNr. I. . ledig. hei Nr. 7 1¼%% 17 rerkeiratet, seit Nr. õ rericitit. Iork hefl Nr. 7 3 FO/ CTR% r Vr. G KRB„N V : V# Ay I0 Stand. Vichhündler: lImalie Langner. Vorstehend bezeich Imtsani. A. Traunstein (bei : Liingen. Ilohnort. Mannsietnt, uiederrersicirutet mit Antonit hnete Person ist rechtskräftig verurteilt worden: 7. 1#%%#% AMitteilung des F. 2) am durch wegen auf Grund von zu W 7% Kressger. Dicbstulils 2% 3% lericeis MFensburg St. (. Hi. ) Kreis, Bezirlsamt, Amtshauptmsch. Oberamt, Amtsbezirk usw. ) Unberücksichtigt bleiben Verurteilungen wegen Vergehen, bei der Rückfall nicht mit besonderer Strafe bedroht ist, sofern nur auf Verweis oder Geldstrafe nicht über fünfzig Mark allein oder in Verbindung nit Nebensmafen erkannt ist, ferner Verurteilungen in Privatklagsachen, m Forsl- und Feldrügesachen, wegen Zuwiderhandlungen genen Vorschriften über Erbebung öffentlicher Abgaben und Gefälle und wegen der in der erordnung über die Strafregister S Nr. 1 baeichneten militärischen VLerbrechen und Vergehen-. denen leitere Ter#rteilengen umslehend. Datum: Die Richtigkeit bescheinigt: