Nicht Zutreffendes ist zu streichen. 271 Umsatzsteueramt Mufter 5. Umsatzstenerrolle Nr. (Ansführungsbestimmungen 8 48.) Umsatzsteuerliste U Nr. Umsatzsteuererklärung U d (Name, Vorname, Stand, Firma) in (Ort, Straße, Oausnummer, Sitz der Leitung) zum Zwecke der Versteuerung der Entgelte für der allgemeinen Umsatzsteuer unterliegende Leistungen, die im Kalenderjahr 19 in dem Zeitraum vom W bis mit ten 19 vereinnahmt worden sind oder!) auf innerhalb dieser Zeit bewirkte Leistungen entfallen. Anleitung. — 12 * 2 □ Die Umsatzsteuererklärung ist innerhalb eines Monats nach Ablauf des Steuerabschnitts bei dem zuständigen, d. i. bei dem Umsatzsteueramt abzugeben, in dessen Bezirk das Unternehmen betrieben wird. Wird das Unter- nehmen in mehreren Stenerbezirken betrieben, so ist dasjenige Umsatzsteueramt zuständig, in dessen Bezirk die Leitung des Unternehmens ihren Sitz oder, wenn ein Sitz nicht vorhanden ist, der Steuerpflichtige oder der im 8 14 Abs. 2 des Gesetzes erwähnte Vertreter seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat; bei mehrfachem Wohnsitz ist der Ort maßgebend, an dem sich der Pflichtige überwiegend aufhält; hat er zur Zeit der Er- hebung der Steuer im Inland keinen Wohnsitz oder Aufenthalt, so ist das Umsatzsteneramt des letzten inländischen Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts zuständig. " In der Erklärung sind auch die Lieferungen an Erwerber, die sich als Weiterveräußerer ausgewiesen haben (5 20 Abs. 1 des Gesetzes), und Umsätze von Gegenständen der im § 8 des Gesetzes unter Nr. 2, 3 und 10 bezeichneten Art, deren Entgelt unter den dort angegebenen Mindestgrenzen bleibt und die daher nicht als steuerpflichtige Luxusgegenstände anzusehen sind, mit angugeben. Der Vordruck zu V ist nur dann auszufüllen, wenn gemäß § 24 Abs. 3 des Gesetzes Abschlagszahlungen geleistet worden sind. . Dem Anmeldenden steht es frei, unter VI oder auf besonderer Beilage über die Ermittlung der unter IVa bis IVd angemeldeten Umsätze sowie Kürzungen nähere Erläuterungen zu geben. Dies empfiehlt sich namentlich, wenn der angemeldete Jahresumsatz in auffälliger Weise von demjenigen des Vorjahrs abweicht oder keine Buchführung besteht. Im Laufe des Steuerabschnitts vereinnahmte und zurückgezahlte Entgelte sind nicht mit aufzunehmen. Das gleiche gilt für Entgelte, die auf innerhalb des Steunerabschnitts rückgängig gemachte Leistungen entfallen. vereinnahmt worden sind oder auf die bewirkten Leistungen entfallen, nicht mehr als 3000 .K beträgt. Zur Bermeidung von Erinnerungen empfiehlt es sich, in diesem Falle der Steuerstelle eine die Nicht- einreichung einer Anmeldung begründende Mitteilung zu machen. Der Einreichung einer Anmeldung bedarf es nicht, wenn der Gesamtbetrag der Entgelte, die 1) Rommt nur für Großhandelsbetriebe in Betracht, nicht für Ladengeschäfte usw., und nur, wenn eine Genehmigung der Steuerstelle vorher erteilt ist (5. 17 Abs. 7 des Gesetzes). 46“