— 200 — A. Erklärung. 1. Tag der Einfuhr Ausfuhr —: 2. Des Gegenstandes handelsübliche Benennung: 3. a) Das entrichtete oder vereinbarte Entgelt beträgt. Mark: b) der gemeine Wert des ohne Vereinbarung eines Entgelts ausgeführten Gegenstandes beträgt: Mark. Es wird versichert, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden sind. (Ort. Straße, , den ten 19 Hausnummer) (Uor= und Zuname und Stand) B. Steuerfestsetzung. Die Umsatzsteuer für den unter § 8 Abs. 1 Nr. des Umsatzsteuergesetzes fallenden Gegen- stand ist bei einem Entgelt — einem gemeinen Werte — von . Mark unter Vorbehalt der Nachforderung nach dem Satze von v. H. festgesetzt worden auf Mark Pfennig. · Der Betrag ist eingezahlt und im Einnahmebuch unter Nr. verbucht worden. (Ort der den ien 19 Amtsstelle) (Siegel) (Name des Beamten) (Diensteigenschaft)