— 356 — (Seite 4) die Hauptniederlassung in Berlin. 5600 460 K 20 Pf. die Zweigniederlassung in CSan 3 780 403 600 zusammen in Preußße 9 380 868 .K 80 Ff. die Zweigniederlassung in München 1 780 000 K — pf. die Zweigniederlassung in Nürnberrr. 689280 000 50 zusammen in Bahen 2 460 O000 50 usw. — — — insgesant 44 Pf. Sofern der in dem Vordruck zur Verfügung stehende Raum nicht ausreicht, ist die Verteilung der Habenzinsen auf besonderer unter Orts- und Zeitangabe unterschriftlich zu vollziehenden Beilage vorzunehmen. In diesem Falle ist unter 3b lediglich auf die Beilage zu verweisen. Der Vordruck unter 2 der Steuerfestsetzung ist nur auszufüllen, wenn der Gesamtbetrag der Habenzinsen nicht mehr als 50 000 + beträgt. Der Vordruck unter 2b der Steuerfestsetzung ist insoweit zu streichen, als die untere Grenze der Staffel den Gesamtbetrag der Habenzinsen übersteigt. Der darüber hinansgehende Teil der letzteren ist unter c zu verrechnen.