Eingegangen d den – Muster 29e. Nr. der nberwachunguste (Ausführungsbestimmungen § 164b) (Amtsstempelabdruch Nachweisung „. das Geschäftsjahr 0 der für den Zeitraum vom ten 19 bis ten 19 bei de. in berechneten und bei der Hauptniederlassung de in nach Tarifnummer 10 des Reichsstempelgesetzes zu versteuernden Habenzinsen. Anleitung. 1. Die Nachweisung ist der für die Zweigniederlassung örtlich zuständigen Steuerstelle in doppelter Ausfertigung mit der zu Grunde liegenden Zusammenstellung oder dem an deren Stelle tretenden Geschäftsbuch zur Prülfung und Bescheinigung vorzulegen. 2. Die von der Steuerstelle nach Prüfung und Bescheinigung zurückgegebene Ausfertigung ist unverzüglich der Haupt- niederlassung des Geschäfts zur Berücksichtigung bei der zu erstattenden Anmeldung zu übersenden. —