— 419 — Anlage 1. Anderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zollabfertigung. I. Warenverzeichnis zum Zolltarife. a) Infolge des Weinsteuergesetzes vom 26. Juli 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 831) — mit Wirkung vom 1. September 1918 ab —. 1. In dem Stichwort . Auszüge ist in der Anmerkung 2 am Schlusse des 1. Absatzes statt Weine mit Zusatz von Heilmittelstoffen der Nr. 1844 zu setzen: Weine mit HLeilmittelzusätzen der Nr. 182 Abs. 2 daselbst erhält folgende Fassung: Weinige Auszüge jeder Art mit einem Weingeistgehalte von mehr als 200 g in 11 werden wie Brannt- wein verzollt. 2. Das Stichwort - Bischof-“ ist wie folgt zu fassen: Bischof (aus Wein, Zucker und Pomeranzensaft ohne Zusab von Branntwein künstlich bereitetes (Getränk): in Behältnissen bei einem Naumgehalte von 15 ! oder mehr, neben der inneren Abgabe 182 60 in anderen Behältnissen, neben der inneren Abgabe. ... 182 80 3. In dem Stichwort „Getränke= sind die Ziffern 2 und 3 nebst Anmerkung durch folgende Be- stimmungen zu ersetzen: 2. zu Genußzwecken verwendbare weinhaltige Getränke, auch mit Zusatz von Gewürzen oder Zucker: in Behältnissen bei einem Raumgehalte von 15 7 oder mehr 182 60 in anderen Behältnisen .... 182 80 3. Obstwein, in Gärung begriffener Obstmost und andere gegorene, dem Weine ähnliche Getränke aus Frucht= oder Pflanzensäften oder Malzauszügen; Reiswein (Sake): in Behältnissen bei einem Raumgehalte von 157 oder mehr 183 24 Obsfsrein und in C#irung begrisener Obstmost, in Füuser# ocer Kesselrcaen — r 3 in anderen Behältnissen ..... 183 75 Obsticein und in ((odirug begrisene —e in Fãsser ..... — rs