— 427 — (Noch Nahrungs= und Genußmittel) 2. aller Art (mit Ausnahme der zu Nr. 167 gehörigen Speiseöle und der zu Nr. 178 bis 186 sowie 190 und 191 gehörigen Ge- tränke) in luftdicht verschlossenen Behälltniffen ch, soweit sie nicht unter höhere Zollsätze fallen Milch und Rahm r##stic. (reie bisher). Anmerkung zu 2. Für konzentrierte Kunstlimonaden ist neben dem Zolle die innere Abgabe zu erheben. 41. Das Stichwort Paraguayteer ist wie solate zu sassn Paragunagytee (Mate) 42. In dem Stichwort „Schalen= erhält die Ziffer 1a 1 folgende Fassung: “ 1. pflanzliche: a) zum Genuß: 1. ferschae (Kirschschalen und Pergamenthĩlsen). nicht roh C. B. gebrannt lgeröstet] auch gemahlen) S. auch die Anmerkung zu Kaffee und zu Kaffeeschalen. 43. Das Stichwort „Tee erhält folgende Fassung: Tee, auch Mate (Paraguaytee) und Apalachentee Anmerkung. Tee * Herstellung von Tein unter Zolssicherung (An. merlung zu Ar. 65)3. ie Art der Zollsicherung bestimmt bis auf weiteres die oberste Landesfinanzbehörde. —, Arandatee . S. auch Kräutertee. 219 65 61 61 66 34 75 180 175 e) Infolge des Gesetzes üÜber den Bierzoll vom 26. Juli 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 885) — mit Wirkung vom 1. Dktober 1918 ab —. 44. Das Stichwort „Bier= erhält folgende Fassung: Bier aller Art, auch weingeistfrei oder mit Heilmittelzusätzen: in Behältnissen bei einem Raumgehalte von 15 1 oder mehr. in anderen Behältnissen . S. auch die Anmerkung zu Ingwerbier. Anmerkung. Für Bier in amtlich geeichten Fässern, auf denen der Eich- stempel. das Jahr der Eichung und der Raumgehalt nach Litern deut- lich und dauerhaft angegeben sind, kann auf Antrag, wenn der Raum- gehalt 157 oder mehr beträgt und seit der Eichung nicht mehr als fünf Jahre verflossen sind, die Verzollung nach dem Raumgehalte der Fässer zm 3 Zollsatz von 25,10 4 für 1 zugelassen werden (Anmerkung zu r. 186). 45. Das Stichwort „Ingwerbiers ist wie folgt zu fassen: Ingwerbier (mit Ingwer versentes Bier): in Behältnissen bei einem Raumgehalte von 157 oder mehr in anderen Behältnissen . . S. auch die Anmerkung zu Vier. 186 186 186 186 19,35 25 19,35 25 Ferner ist in der Anmerkung daselbst, die bestehen bleibt, statt -(. Getränke Ziffer 3). zu setzen vs. Getränke Ziffer 4)-. 69“