Muster 1. (Ausführungsbestimmungen § 17.) * Steuerhebestelle Nr. des Anmeldungsbuchs. Flaschen-Steuerbuch Mineralwässer') für Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum einfachen Steuersatze') Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum doppelten Steuersatze") in dem Betriebe des in 1. w für den Monat 19. Geführt von: Anleitung zum Gebrauche. Für Erzeugnisse mit verschiedenen Stenersäten sind gesonderte Bücher zu führen. In den Büchern sind alle in anderen Gesäßen als Fässern in Verkehr kommenden Erzeugnisse nachzuweisen; im Kopfe der Bücher ist jür jede Art und Größe der angemeldcte durchschnittliche Raumgehalt (A. B. 95 12, 14) vorzutragen. Jedes Buch ist in folgenden Abtcilungen zu führen: Abteilung 1. zugang. Abteilung 2a. Sienerpflichtiger Abgang. Abteilung 20. Rückwaren. Abteilung 3. Stlererfreier Abgang. .In Abteilung 1 sind alle im Laufe des Tages bergestellten Erzeugnisse spätestens am Schlusse des Tagesbetriebs einzutragen. In Abteilung 1 sind kerner einzutragen alle etwa in den Betrieb zurückkehrenden Erzeugnisse, die den Betrieb mit der Bestimmung der stenerireien Ansfuhr nach dem Ausland (A. B. § 35) verlassen haben. Die Eintragung ist unmittelbar nach der Rückverbringung der Erzeugnisse in den Betrieb zu bewirken. Die Art des Zuganges ist in Spalte 4 zu vermerken. - Nichtzutreffendes ist durchzustreichen. Fortsetzung siehe Seite 452. 72