— 453 — Muster 2. (NAusführungsbestimmungen § 17.) Hauptamtsbezirk Steuerhebestelle Kr. des Aumeldungobuchs. Faß-Steuerbuch Mincralwässer“) für Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum einfachen Steuersatze") Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum doppelten Steuersatze") in dem Betriebe des in für den Monat 19 Geführt von: Anleitung zum Gebrauche. Für Erzengnisse mit verschiedenen Steuersätzen sind gesonderte Bücher zu führen. In den Büchern sind lediglich die in Fässern in Verkehr lommenden Erzengnisse nach zuweisen. — Jedes Buch ist in folgenden Abteilungen zu führen: Abteilung 1. upung. Abteilung 2u. Sienerpflichtiger Abgang. Abteilung 2b. Rückwaren. Ableilung . Steunerfreier Abgang. . In Abreilung 1 sind alle im Laufe des Tages hergestellten Erzeugnisse spätestens am Schlusse des Tagesbetriebs ein unragen. In Abteilung 1 sind ferner ein zutragen alle etwa in den Betrieb zZurückkehrenden Erzeugnisse, die den Betrieb mit der Bestimmung der itenerfreien Ausfuhr nach dem Ausland (A. B. § 35) verlassen haben. Die Ein- tragung ist unmittelbar nach der Rückverbringung der Erzeugnisse in den Betrieb zu bewirken. Die Art des Zuganges ist in Spalie 4 zu vermerken. *) Nichtgutreffendes ist durchgustreichen. Lortsetzung fiehe Seite 456. r