Muster 10. (Ausführungsbestimmungen & 87.) Direktiobezirk Hauptamtsbezirk Rechnungsjahr 19 Nachweisung über die Besteuerung und Ausfuhr von Mineralwässern, Limonaden und anderen künstlich bereiteten Getränken, konzentrierten Kunstlimonaden und Grundstoffen zur Her- stellung von konzentrierten Kunstlimonaden. Anleitung zum Gebrauche. 1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat den ganzen Hauptamtébezirk, die von den Direktiv- behörden bis zum 1. Juni einzusendende Nachweisung den ganzen Direktivbezirk zu umfassen. 2. Die Mengenangaben zu A und B sind den Anmeldungsbüchern (Ziffer 8 der Anleitung zum Gebrauche des Musters 5) oder den erforderlichenfalls (Ausführungsbestimmungen § 26 Abs. 5) zu führenden Anschreibungen zu entnehmen. « s-DekNachweiszucistaufGrundderBegleitscheinanmelduaqenbeiderAmtsstellezuführen,indetenBezitcedie Erzeugnisse zur Ausfuhr versandt worden sind. ·