— 482 — 809. Das Anmeldungsbuch ist mit allen Belegen bis zum 15. Dezember 1918 dem Hauptamt und von diesem bis zum 5. Januar 1919 der Direktivbehörde zur Prüfung einzusenden. Die Prüfung ist bis zum 31. März 1919 zu beendigen. *l 10. Hinterziehungen der Nachsteuer und sonstige Verletzungen der wegen ihrer Erhebung ge- gebenen Vorschriften werden nach Maßgabe der hinsichtlich der Besteuerung der WMineralnsßer und künstlich bereiteten Getränke getroffenen Strafvorschriften geahndet.