— 503 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. dor⅜ Reichsamt des Innern. — Zu bettehen Durch alle Postanstalton und Cuchhandlungen zum Dahrespreise von 8 . Einzelne Nummern werden mie 20 Pf. für jeden achtseitigen Druckbogen berechnet. Donnerstag, den 22. August 1918. Nr. 31. Inhalt. 1. Zon- und Steuerwesen: Weinsteuer- 2. Justizwesen: Anderung und Ergänzung des Verzeich- Ausführungsbestimmungen Seite 508 8 der mit der Eingiehung von Gerichtskosten 4% Wein--Nachsteuerordnnnndda 569 trauten Behörden (Nassen 1. Zoll= und Steuer wesen. Bekanntmachung. Die vom Bundesrat unter dem 12. August 1918 erlassenen Ausführungsbestimmungen zum Weinsteuergesetz und die unter dem gleichen Tage erlassene Wein-Nachsteuerordnung werden nachstehend bekannt gemacht. Berlin, den 13. August 1918. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Menschel. 70