— 539 — (Ausführungebestimmungen § 10) Hauptamtsbezirk . Hebestelle Weinsteuer-Einnahmebuch. Viertel des Rechnungsjahrs 19 Enthält Blätter, die mit einer an- S d o ind. chnur durchzogen sin Geführt von: , den 19 (Siegel) Anleitung zum Gebrauche. War die Anmeldung in das Steueranmeldungsbuch nicht eingetragen 37 Abs. 1 Satz 2 und Ubs. 2 der Ausführungsbestimmungen), so ist in den Spalten 3 und 4 auf das Vorbuch zu verweisen, in dem der Wein bei der Berzollung nachgewiesen ist.