567 Muster 16. (Ausführungsbestimmungen § 110) Direktiobezirk Hauptamtsbezirk Rechnungsjahr 19 Nachweisung über die Mengen des zur Herstellung von Schaumwein, Essig und Branntwein steuerfrei verwendeten Weines. Anleitung zum Gebrauche. 1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den Direktivbehörden bis zum 1. Juni einzusendende Nachweisung den ganzen Direktivbezirk zu umfassen. 2 Der Wein ist in drei Abteilungen aufzuführen: Abteilung 1. Wein und Most aus Trauben, Abteilung 2. Weinähnliche Getränke, Abteilung 3. Sonstige Getränke. 87