Wuster 4. (Aussührung obestimmungen § 22) Eingegangen den ien 19 Nr. des Anmeldungsbuchs. Nr. des Einnahmebuchs. (Amtsstempelabdruck) Anmeldung zur Versteuerung und zur Abstempelung von ausländischen Wertpapieren nach dem Reichsstempelgesetze. D Unterzeichnete beantrag die Abstempelung der beifolgenden, umstehend näher be- zeichneten Wertpapiere und damit einverstanden, daß dem Uberbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung gegen deren Aushändigung die abgestempelten Wertpapiere zurückgegeben werden, sowie daß die Steuerstelle zur Prüfung der Legitimation des Uberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll. , den ten 19 sVor- und Zuname, Des Anmeld (Des Anmelders 1 Wohnort und Wohnung) Empfangsbescheinigung. Die umstehend verzeichneten Wertpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden nach erfolgter Abstempelung dem Uberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Uberbringers dieser Empfangs- bescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. , den * 19 (Amtobezeichnung, Unterschriften und Amtsstempelabdruck der Stenerstelle.)