Maste 1. Nr. des Ausfertigungsbuchs. (Ausführungsbestimmungen § 37) Bescheinigung über die Ungültigmachung des Reichsstempels auf ausländischen Wertpapieren. * Auf Antrag des Herrn der Firma uvuu. ist auf nachstehenden Papieren (etückzabl. saezeichn nach Gattung, Aussteller. Reihe. Buchliabe usw.) Gesamtnennwerte 9 von (in ausländischer oder, wenn die Popiere auch auf deutsche Währung im -....,................. Gesamtbetrage der erfolgten Einzahlungen lauten. in ausländischer und deutscher Währung. in Jahlen und Buchstaben) der ordnungsmäßig vorhanden gewesene Reichsstempel ungültig gemacht worden. Jeder Inhaber dieser Bescheinigung ist berechtiat. einen gleichen Nennbetrag der vorstehend bezeichneten Wertpapiere bis zum ten 19 . bei einer der im 8 37 Abs. 1 der Ausfͤhrungsbestimmungen bezeichneten Steuerstellen steuerfrei abstempeln zu lassen. Im Falle des Verlustes oder der Vernichtung dieses Scheines ist eine Kraftloserklärung im Wege des Aufgebotsverfahrens nicht zulässig. (unterschrify (Amtsstempelabdruck) Ausgefertigt: N. N. (Dienststellung) 5) Bei nicht vollgezahlten Papieren, bei denen nicht sämtliche Einzahlungen im voraus versteuert sind, ist an Stelle des Nennwerts der Betrag der geleisteten Einzahlungen einzusetzen. 101“