Muster 9. (Ausführungsbestimmungen § 38) Benachrichtigung über steuerfreie Abstempelung ausländischer Wertpapiere auf Grund einer Bescheinigung nach § 37 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze. Auf die Bescheinigung be (Bezelchnung der Auskertigungsstelle) vom en „ Nr. des Ausfertigungsbrcchs, ausgestellt zugunsten des Herrn der Fmnea zu über die Ungültigmachung des Reichsstempels auf: (Wegeichmg der Wertwapiere nach Gattung, TAussteller usw.) im Neunwerte von von welchem bereits abgeschrieben waren nach der Bescheinigung vom ten 19 ein Nennwert von ... nach der Bescheinigung vom ten 19 ein Nennwert von usw zusammen. „verrn ist heute infolge steuerfreier Abstempelung für ## die Firma- zu zu Nr. des Anmeldungsbuchs abgeschrieben worden ein Nennwert von ............·...... ,den......... ten 19 (Amtsstempelabdruck) (Amtsbezeichnung) (Unterschrift)