— 687 — Wuster 10. (Ausführungsbestimmungen §& 46) Eingegangen den ten 19 Nr. Nr. des Anmeldungsbuchs. des Einnahmebuchs. (Amtsstempelabdruck) Anmeldung zur Versteucrung und zur Abstempelung von Gewinnanteilschein- und Zinsbogen nach Nicht Zutreffendes ist zu streichen.) dem Reichsstempelgesetze. D Unterzeichnete beantrag — unter Beifügung der zugehörigen Wertpapiere — die Abstempelung der beifolgenden, umstehend näher bezeichneten Gewinnanteilscheinbogen— Zinsbogen — und —.. doanmit einverstanden, daß dem llberbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung gegen deren Aushändigung nach Abstempelung die Bogen — und bei- gefügten Wertpapiere — zurückgegeben werden, sowie daß die Steuerstelle zur Prüfung der Legitimation des lberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht ver- pflichtet sein soll. , den ten 19 Vor-- und Zuname, Des Anmelders ¶ Des Anmelde en und Wohnung) Empfangsbescheinigung. Die umstehend verzeichneten Gewinnanteilscheinbogen — Zinsbogen und die zugehörigen Wertpapiere — sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden nach erfolgter Abstempelung dem Uberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuer- stelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des lberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. , den #en 19. (Amtsbezeichnung, Unterschriften und Amtsstempelabdruck der Steuerstelle)