— 708 D zu wird angewiesen, den umstehend bezeichneten Betrag an Reichsstenipelabgaben- Ermäßigung in Höhe von Mark Piennig, in Worten Mark Pfennig, an d Antragsteller gegen Quittung zu zahlen. , den 19 Vorstehenden Betrag von Mark Pfennig, in Worten Mark Pfennig, habe von d zu gezahlt erhalten. , den 19