— 735 — Muster 29. (Ausführungsbestimmungen §5 154 Erie 1 Abs. 1, § 160) Seite 1. Steuerkarte gültig für Aufenthaltstage im Inlande während der Zeit vom 109 bis zum — 19 ausgestellt für imdem nachstehend beschriebenen Kraftfahrzeuge: (Art des Pahrreugs, Kraftquelle) (GBesondere Kennzeichen: Herstellungsürma und Pabriknummer, Pferdekrilte, Elgengewicht) Diese Steuerkarte ist bei der Benutzung des Pahrzeugs auf öffentlichen Weren und Plätren Zur Beachtun stets mitzufähren und den Zoll- und Stenerbeamten sowie den Pollzeibeamten auf Verlangen 8: vorzuzelgen. Sle muß bel jedem Grenzũbertritte zur t Bercheleizues des Bin- oder Ausgangs dem Orenzzollamte-vorgelegt werden. (Seite 2.) Für das vorseitig beschriebene Kraftlahrzeug ist auf die Güllgkeitsdauer dleser Kar Reichsstempelabgabe mit M — mn Buchstaben: Mark 9 und die Gebühr für die Zutellung des pollzellichen Kennzelchens mit M— SEü Bochstaben: Mark entrichtet worden. 2.3 Diese Steuerkarte tritt an Stelle der Steuerkarte Nr. der Bezirksliste Sde in "B mit Gültigkeitsdauer für Aufenthaltstage. 7 Unter Anrechnung der für letztere Karte entrichteten Beträge sind . v#— Gin Buchstaben: Mark — Reichsstempelabgabe und M — 3 Iin Buchstaben: Mark — Gebühr für das polizelliche Kennzeichen nacherhoben worden. „den 19. Nr..... der Bezirksliste. Amts. stempel. (Steuerstelle) Nr. „Les Einnabmebuchs. . ,« (Uotekschkiftea)................ . 108