— 761 — Eingegangen den 19. Muster 35. Nr............................. der urs woungeul- (Ausführungsbestimmungen § 176) (Amtsstempelabdruck) Nachweisung „das das Geschäftsjahr “ der für den Zeitraum bei de. . in berechneten und bei der Hauptniederlassung de Anleitung. 1. Die Nachweisung ist der für die Zweigniederlassung örtlich zuständigen Steuerstelle in doppelter Ausfertigung mit der zu Grumde liegenden Zusammenstellung oder dem an deren Stelle tretenden Geschäftsbuch zur Prüfung und Bescheinigung vorzulegen. 2. Die von der Steuerstelle nach Prüfung und Bescheinigung zurückgegebene Ausfertigung ist unverzüglich der Hauptniederlassung des Geschäfts zur Berücksichtigung bei der zu erstattenden Anmeldung zu Übersenden. 110