— 785 — Mufter 47. (Ausführungsbestimmungen § 243) Merkbuch des amts zu über Anmeldungen, aus Grund welcher die Entrichtung eines später fällig werdenden Reichs- stempelbetrags zu überwachen ist. Dieses Buch enthält Blätter, Geführt von twelehe ron einer mit dem Siegel des Un- ame) ame terzeichneten helegten Sehnur durehæeogen sindl. (Dienststellung) , den ten 19 (Namc) (Dienstsicllung Anleitung. 1. Dieses Buch wird fortlaufend geführt und verbleibt mit den dazu gehörigen Anzeigen bei der Steuerstelle. 2. Die Nummer der Eintragungen beginnt in jedem neuen Rechnungsjahre mit Eins. 3. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit fortlaufenden Blattgahlen handelt. 114“