Die sonstige Beschaffenheit und Form des Geräts ist folgende: Das Gefäß hatte bei der Vermessung folgende Stellung: 914 Bemerkung. Von den Vermessungsbeamten ist hier eine Handzeichnung des Gefäßes zu entwerfen und dessen Lage durch Angabe der Eutfernungen seines Randes vom Fußboden oder sonstwie müglichst Ob und nach welcher Seite genau zu bestimmen. das Gefäß Neigung hat, ist anzugeben. Weicht es von der wagerechten Stellung ab, so ist der höchst- und der niedrigstgelegene Punkt seines Randes zu bezeichnen. Hierauf wurde zur trockenen Vermessung geschritten, wobei sich folgendes ergab: 1. der größte obere Durchmesser im Lichten beträgt: . .- v r□ ie S EELIIEIIE für Gefäße, deren Seitenwände gerade Flächen bilden: die obere Länge an der einen Seite im Lichten beträgt: % a 2 10. Nach den amtlichen Tafeln ergibt sich hieraus ein Raumgehalt von in Worten: An den deutlich kleinste "c größte untere "c kleinste O äuhere Umsang des Gefäßes oben beträct: unten innere Höhe in der Mitte beträgt: an den Seitenwänden beträgt: äußere ·- - - --andere11-- untere .. einen "b - -anderen- obere Breite- einen .- - ---andercn-- uttteresiseinenss - --·andercn-- größte innere Höhe an den Seitenwänden kleinste -- Stellen des Randes, * mittlerer Durchmesser: em mittlere Höhe: ce m mittlere Länge: em mittlere Breite: mittlere Hohe Litern, wo die Höhen gemessen waren, wurde der Steuerstempel Sodann wurde zur nassen Vermessung geschritten und dabei Wasser von nicht über 15° C (12% BR) benutzt.