— 919 — Steuerhebebezirk Muster 8. ie 2 (Ausf. Best. 57) Nr. der Brauereirolle. Mayhlbuch Braucrei zu für das. Viertel des Rechnungsjahrs 19 Anleitung zum Gebrauch. Die Eimntagungen in den Spalten 1 bio 4 sind von dem Brauereiinhaber unmittelbar vor Beginn der Vermahlung die Eintragungen in den Spalten 5 bis 7 unmittelbar nach Beendigung der Vermahlung zu bewirken. Werden verschiedene Malzarten vermahlen (Gerstenmal# und anderes Mal3z) oder wird Malz iu anderen Zwecken als zur Bier- bereitung geschrotet, so sind die Mal zarten oder die Malmengen getrennt aumnnichütten unter jedesmaliger Ein- tragung in Spalte 1 und 5. . In Spalte 8 ist, solange die Mat zmühle und die selbstlätige Verwiegungevorrichtung richtig arbeiten und keine Verschlußverletzung vorliegt, der Unterschied zwischen den Anzeigen des Zählwerkes (Spalte 5 nach Abzug von Spalte 4) ein zutragen. Trin eine Störung im Gange der selbsttätigen Verwiegungsvorrichtung ein oder ist der Verschluß verletzt worden, so ist sofort Anzeige an die Stenerhebestelle zu eritatten; die Vermahlung darf sodann nur im Beisein eines Zeugen fortgesetzt werden. Die Menge des geschroteten Malee ist in diesem Falle durch besondere Verwiegung zu ermitteln und die so ermittelte Menge in Spalte 6 unter Mitbeurkundung durch den zu- gegogenen Zengen einutragen. Am Schlusse des Vierteljahrs ist das Mahlbuch von dem Brauereiinhaber durch Aufrechnung der Spalte 6 ab- zuschließen, der Stand des Zählwerks am Schlusse des Vierteljahrs (letzte Eintragung in Spalte 5) nach Spalte 5 des Mahlbuchs für das folgende Vierteljahr zu übertragen, die Übertragung in beiden Mahlbüchern zu bescheinigen und das abgeschlossene Mahlbuch unaufgefordert der Stenerhebestelle spätestens bis zum dritten Tage des neuen Vierteljahrs ein mreichen. 132