— 934 — Steuerberechnung. » In der Brauerei sind im laufenden Rechnungsjahre bis zum Schlusse des Vormonats hergestellt worden "Ol bl Bier Davon sind auf die zugewiesene Jahresmenge angerechnet Im abgelaufenen Monat sind nach dem abgeschlossenen Bierstenerbuche steuerpflichtig geworden: Einfachhrer . . .. . . .. .. . . . .. hl. Volller . . . . .. . . . .. Starkbker .. .. .... . .. . . . . Zusammen . . . . hil Davon sind zu versteuern: I thsinfachbier............. ImchdemSagcvon JUnit M * Vollbier ............. I s · - · · IStartbick-............ ; - hl Bier Zusammen Steuerbetrag . 14 Zur stenerpflichtigen Biermenge it:t:t hl treten hinzu: Steuerfrei ausgeführtes BBeeerr .. " Nach §6(h des Gesetzes steuerfreier Hanstruik . . O Bis zum Schlusse des Vormonats hergestellte Biermenge . . . Oü (Summe A) Gesamte im abgelaufenen Jahresteil hergestellte Biermeneg L Die zugewiesene Jahresmenge betrügtttttt bhl Darauf sind bis zum Schlusse des Vormonats angerechnt. · Hierzu treten: Verstenerte Biermenge im abgelansfeen . . - Stenerfreier Hanstrunk —mm—....W - Es kommen mithin auf die zugewiesene Jahresmenge insgesamt (Summe 5) in Anrechnggg .. hl. Die Steuer ist angefordert am und eingezahlt am (Bierstenereinnahmebuch Nr. ) (Hebestelle) f den 19