fiir Rrauerei Die zugewiesene Jahresmenge beträgt: Darauf sind bis zum Schluse des Vormonats angerechnet. Hierzu treten: Versteuerte Biernenge im abgelaufenen Monat Steuerfreier Haustrunk- - 936 Es kommen mithin auf die zugewiesene Jahres- menge insgesamt (Summe B) in Anrechnung 4. B. · 75000 5000. 10000 nl 10% 4000 9370 - ........... W.40 W - UM 1840 10000. EV Anmerkung: 20 M Haustrunk der Brauerei C sind nach Erschöpfuug der Jahresmenge steuer/rei abgelassen. Sie werden hiermit aufgefordert, den vorstehend berechneten Steuer- betrag mit Mark bis zum 7n an die unterzeichnete Hebestelle einzuzahlen und die vorstehend berechneten, mit „Summe A“ einzutragen. An in , den (Stempel) und „Summe B“ bezeichneten Biermengen in den Spalten 8 und 21 des Biersteuerbuchs für den Monat