— 991 Stenerhebebezirk Musfter 19. (Ausf. Best. 97) Festsetzung und Zahlungsaufforderung über die von der Abfindungsbraucrei für den Monat 19 zu zahlende Biersteuer. Nach dem Ab- 5 Mithin - Fuklookg , Hiervon ’“ sing e Braustofse Braustoffe —* ab 3 . ered Steuer--Steuer- *im ganzen sind anzu- steuerfreien Kuer“ sab betrag Bemerkungen wendet zur setzen Monat als Haustrunk pflichtig Herstellung bergestellt v HEEEEIEEIEIIIILBLIIEIIIIIIIIILIEL 1 2 8 4 5 6 7 8 9 Einusachbier « Bis zum Schlusse des Vormonats waren im laufenden Rechnungsjahre bergestelt -t.i. | Hierzu Summe Bollbier "„ der Spate .. Bis zum Schlusse . des obigen Monats Startbier n! sind im lankenden 1 i . Rechnungsjahteheki sammen 7 gestelt nl 7 zu .. l Sie werden hiermit aufgefordert, den vorstehend berechneten Steuerbetrag mit K# bis zum 7ien 19 an die unterzeichnete Hebestelle einzuzahlen und die Summe der Biermenge in der vorstehenden Spalte 9 in die hierfür vorgesehene Stelle des Abfindungsbuches für den Monat 19 zu übertragen. , den 19 (Stempel) An in..... 133