— 958 — Der ammeldenden Brauerei Name des Inhabers 2 Aus der Brauanzeige oder der Anmmelbumg zu übernehmen Der Eimmaischung Tag vor- nach- mittags mittags 8 4 Die Brauanzeige (Anmeldung) ist mit den Eintragungen im Sudbuch (Ab- findungsbuch) ver- glichen worden am 6 Bemerkungen über die Abgabe von Brauanzei- gen (Anmeldungen) an andere Aufsichtsbeamte zur Vergleichung, über Unstimmigleiten zwischen Brauanzeigen dungen) und Anmel- Sudbuch L findungsbuch) usw. 7 — —.%%